Regalprüfung nach DIN EN 15635: Pflicht, Intervalle und Ablauf

Regale, an denen Stapler oder Hubwagen arbeiten, prüft eine befähigte Person mindestens alle 12 Monate, dazwischen kontrollieren Ihre eigenen Leute die Anlage per Sicht, in der Regel wöchentlich. Rechtsgrundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung, die Maßstäbe für Schäden liefert die DIN EN 15635. Ob ein rein von Hand beschicktes Fachbodenregal ebenfalls wiederkehrend geprüft werden muss, entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Kurz zusammengefasst

  • Nach jeder Montage und nach jedem Umbau prüft eine befähigte Person das Regal, bevor es beladen wird.
  • Die Experteninspektion nach DIN EN 15635 findet spätestens nach 12 Monaten statt, Sichtkontrollen wöchentlich oder in einem Takt, den der Lagerverantwortliche aus der Risikoanalyse ableitet.
  • Schäden werden grün, orange (umgangssprachlich gelb) oder rot eingestuft. Grün an der Stütze heißt: höchstens 3 mm Abweichung quer zur Gasse und 5 mm in Gassenrichtung auf 1 m Messlänge.
  • Rot bedeutet sofort entladen und sperren. Ein orangefarbener Schaden, der nach vier Wochen nicht repariert ist, gilt als rot.
  • Das Prüfergebnis halten Sie schriftlich fest und bewahren es mindestens bis zur nächsten Prüfung auf.

Welche Regale prüfpflichtig sind

Prüfpflichtig ist jedes Regal, das Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist, die Beschäftigte gefährden können. So steht es in § 14 Abs. 2 BetrSichV. Anfahren durch Flurförderzeuge ist der häufigste dieser Einflüsse, deshalb gilt die Pflicht praktisch für jedes Regal mit Staplerverkehr.

Eine pauschale Liste prüfpflichtiger Regaltypen gibt es nicht. Die Verordnung überlässt Ihnen als Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen müssen so gewählt sein, dass das Regal bis zur nächsten Prüfung sicher genutzt werden kann.

Viele Seiten berufen sich noch auf die DGUV Regel 108-007 und deren jährliche Prüfung. Diese Regel hat die DGUV zurückgezogen, sie galt mit ihrer Jahresfrist ohnehin nur für kraftbetriebene Regale. Ihr Nachfolger ist die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ (aktualisierte Fassung Juli 2024). Sie legt keine feste Frist fest, sondern nennt die Fälle, in denen Sie mit Schäden rechnen müssen: wenn Regale mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen be- und entladen werden, und bei kraftbetriebenen Regalen immer, auch wenn sie von Hand bestückt werden. Die 12-Monats-Frist für die Experteninspektion stammt aus der DIN EN 15635, die DGUV Information 208-043 übernimmt sie als Maßstab.

Wenn Ihr Regal … … dann gilt Grundlage
neu aufgebaut, versetzt oder in den Fachhöhen umgebaut wurde Prüfung durch eine befähigte Person vor der ersten Beladung § 14 Abs. 1 und 3 BetrSichV
mit Stapler, Schubmaststapler oder Hubwagen bedient wird Experteninspektion spätestens alle 12 Monate, Sichtkontrolle wöchentlich oder nach Risikoanalyse § 14 Abs. 2 BetrSichV, DIN EN 15635, DGUV Information 208-043
kraftbetrieben ist (elektrisch verfahrbar, Umlaufregal) immer wiederkehrend prüfen, auch bei Handbeschickung; Fristen und Inhalte zusätzlich nach Herstellerangaben DGUV Information 208-061, Abschnitt 6.1
nur von Hand mit leichtem Material beschickt wird, ohne Fahrzeugverkehr im Gang wiederkehrende Prüfung nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung Schadensquellen erkennt; Begründung schriftlich festhalten § 3 Abs. 6 und § 14 Abs. 2 BetrSichV
angefahren wurde oder ein anderes außergewöhnliches Ereignis erlebt hat außerordentliche Prüfung vor der weiteren Verwendung, nicht erst beim nächsten Termin § 14 Abs. 3 BetrSichV
ein Kragarm- oder Einfahrregal ist keine Normgrenzwerte für Verformungen; jeder sicherheitsrelevante Schaden wird behoben oder das Regal außer Betrieb genommen DGUV Information 208-043, Abschnitt 4.3

Wer prüfen darf

Die regelmäßige Prüfung übernimmt eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Das kann ein externer Regalinspekteur sein oder ein eigener Mitarbeiter, sofern er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und bei der Prüfung keinen Weisungen unterliegt.

Die DGUV Information 208-043 beschreibt die Anforderungen genauer: abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfung und angemessene Weiterbildung. Typisch sind erfahrene Monteure von Herstellern oder Wartungsfirmen und entsprechend geschultes eigenes Personal.

Für die interne Prüfung, also die regelmäßige Sichtkontrolle, gelten dieselben Grundsätze, aber angepasst an die Aufgabe. Wer wöchentlich durch die Gassen geht, muss nicht kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung steht, solange niemand Fachhöhen oder Feldbreiten verändert hat. Er muss aber Schäden erkennen und richtig einstufen können. Inhaltlich unterscheiden sich interne und regelmäßige Prüfung laut 208-043 nicht grundsätzlich, die interne darf sich auf die schadensträchtigen Bereiche beschränken.

Ein Punkt wird oft übersehen: Die DIN EN 15635 verlangt eine für die Regalsicherheit verantwortliche Person im Betrieb. Sie legt den Takt der Sichtkontrollen fest, nimmt Schadensmeldungen an und dokumentiert. Ohne diese Zuständigkeit versanden Meldungen erfahrungsgemäß zwischen Schichtleitung und Instandhaltung.

Das Ampelsystem mit konkreten Grenzwerten

Die DIN EN 15635 teilt Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen in drei Stufen ein. Gemessen wird mit einem 1 m langen Lineal oder einer Prüflehre. Orange beginnt beim Überschreiten der Grünwerte und reicht bis zu deren doppeltem Wert, darüber ist es rot.

Bauteil, Messrichtung (1 m Messlänge) Grün Orange (gelb) Rot
Stütze, quer zur Gasse bis 3 mm über 3 bis 6 mm über 6 mm
Stütze, in Gassenrichtung bis 5 mm über 5 bis 10 mm über 10 mm
Verband (Diagonale, Horizontale) bis 10 mm über 10 bis 20 mm über 20 mm
Was zu tun ist beobachten, Bauteil markieren und dokumentieren; Tragfähigkeit bleibt so bald wie möglich reparieren; einmal entladene Felder bis zur Reparatur nicht wieder beladen; nach vier Wochen ohne Reparatur gilt der Schaden als rot sofort entladen und sperren, bis repariert ist

Die Grenzwerte gelten für Palettenregale. Für Kragarm- und Einfahrregale nennt die Norm keine Verformungswerte, dort wird jeder Schaden behoben, der die Sicherheit beeinträchtigen könnte.

Weitere Prüfmaße aus der DGUV Information 208-043

  • Traverse unter Nennlast: Durchbiegung höchstens 1/200 der Spannweite, also 5 mm pro Meter.
  • Traverse im entladenen Zustand: bleibende Verformung höchstens 1/1000 der Spannweite, also 1 mm pro Meter.
  • Traverse seitlich (horizontal) verformt: höchstens 2,5 mm pro Meter.
  • Stütze aus dem Lot: höchstens 0,5 Prozent Schiefstellung, sofern der Hersteller nichts Strengeres vorgibt.
  • Aushebesicherungen: alle vorhanden und eingelegt, ausgelegt nach DIN EN 15512 auf mindestens 5.000 N Aushebekraft.
  • Eckanfahrschutz bei frei geführten Staplern: im Boden verankert, nicht mit der Stütze verbunden, mindestens 400 mm hoch. Die neuere DGUV Information 208-061 nennt 0,3 m und 400 J Energieaufnahme als Untergrenze und empfiehlt ebenfalls 400 mm.

Rechenbeispiel: So stufen Sie einen Schaden ein

Ein Beispiel zeigt, wie Sie die Grenzwerte im Gang anwenden. Angenommen ist ein Palettenregal mit 2.700 mm Traversenlänge, drei Europaletten pro Ebene und 6 m hohen Rahmen.

Stütze nach Anfahrschaden. Sie legen das 1-m-Lineal an die eingedrückte Stelle. Quer zur Gasse messen Sie 4 mm Spalt. Das liegt über 3 mm, aber unter 6 mm: orange. In Gassenrichtung messen Sie 11 mm. Das liegt über 10 mm: rot. Es zählt immer die schlechtere Einstufung, die Stütze ist also rot. Beide anliegenden Felder werden entladen und gesperrt.

Traverse unter Last. Bei 2.700 mm Spannweite darf sie sich unter Nennlast um höchstens 2.700 ÷ 200 = 13,5 mm durchbiegen. Messen Sie mehr, ist das Feld überladen oder war es schon einmal. Dann entladen Sie es und messen die bleibende Verformung: zulässig sind 2.700 ÷ 1.000 = 2,7 mm. Seitlich darf die Traverse um höchstens 2,7 × 2,5 = 6,75 mm ausgebeult sein.

Schiefstellung. Bei 6 m Rahmenhöhe erlauben 0,5 Prozent eine Abweichung von 30 mm vom Lot über die gesamte Höhe. Praktisch messen Sie mit einer digitalen Wasserwaage oder mit einem 5 mm starken Distanzstück am Ende einer 1 m langen Wasserwaage.

Falsch abgesetzte Palette. Auch ohne sichtbaren Schaden kann ein Feld überlastet sein. Die DGUV Information 208-043 rechnet vor: Bei 1 m Traversenabstand erhöht eine um 6 cm zu tief eingeschobene Europalette die Beanspruchung von Traverse und Stütze um 12 Prozent. Wer seine Fahrer auf mittiges Absetzen schult, schont das Regal mehr als jeder Anfahrschutz. Die Maße der Palette, die hier zugrunde liegen, finden Sie im Ratgeber Europalette: Maße, Gewicht, Tragfähigkeit und Kennzeichnung.

Ablauf einer Regalprüfung mit Fristen

Der Ablauf hat fünf feste Punkte: Erstprüfung nach Montage, wöchentliche Sichtkontrolle, sofortige Meldung und Einstufung von Schäden, Reparatur innerhalb der Frist und die Experteninspektion spätestens nach 12 Monaten.

Anlass Wer Frist
Montage, Umbau, Versetzen befähigte Person vor der ersten Beladung
Sichtkontrolle geschulter eigener Mitarbeiter wöchentlich oder nach Risikoanalyse
Anfahrschaden, Überladung Meldung durch jeden, Einstufung durch befähigte Person vor der weiteren Nutzung des Feldes
Schaden rot Lagerverantwortlicher sofort entladen und sperren
Schaden orange Instandhaltung oder Hersteller Reparatur innerhalb von vier Wochen, sonst rot
Experteninspektion befähigte Person spätestens nach 12 Monaten

Bei der Experteninspektion geht der Prüfer die Kriterien der DGUV Information 208-043 durch: Aufbau nach Montageanleitung, Verbände an der richtigen Stelle, Belastungsangaben passend zu Fachhöhen und Feldbreiten, Schäden an Stützen, Verbänden und Traversen, Lot, Schweißnähte, Aushebesicherungen, Bodenverankerung, Anfahrschutz, Hallenboden und die Lage der Paletten. Am Ende stehen ein Protokoll mit Mängelliste und in der Regel eine Prüfplakette am Regal.

Angefahrene Stützen werden ausgetauscht, nicht gerichtet. Gerissene Schweißnähte dürfen laut 208-043 nur repariert werden, wenn Werkstoff und Zusatzwerkstoff genau bekannt sind. Fehlt dieses Wissen, kommt die Stütze raus.

Checkliste für die wöchentliche Sichtkontrolle

Die Sichtkontrolle läuft vom Hallenboden aus, weil dort die meisten Schäden entstehen. Planen Sie dafür einen festen Wochentag ein und lassen Sie die Runde abzeichnen. Diese Punkte gehören auf die Liste:

  1. Stützen im Bereich bis etwa 1 m Höhe: Beulen, Knicke, abgeplatzte Beschichtung als Hinweis auf frischen Anprall.
  2. Fußplatten: Bodenanker vorhanden, Stütze verschoben, Fußplatte verbogen.
  3. Eckanfahrschutz: verankert, nicht verbogen, nicht an die Stütze angelehnt.
  4. Verbände: verbogen, gelöst, fehlend.
  5. Traversen: sichtbare Durchbiegung beim Blick längs durch die Gasse, seitlich ausgebeulte Träger.
  6. Aushebesicherungen: in jedem Traversenanschluss vorhanden und eingelegt.
  7. Belastungsschild: vorhanden, lesbar, passend zur aktuellen Fachaufteilung.
  8. Paletten: mittig abgesetzt, nicht beschädigt, kein Überstand über die vereinbarten Maße hinaus.
  9. Durchschubsicherungen und Rückwandgitter: vorhanden, wo sie vorgesehen sind.
  10. Hallenboden: Risse oder Absenkungen an den Stützenfüßen.

Gibt es Hinweise auf Schäden weiter oben, etwa eine schief liegende Palette in der vierten Ebene, prüfen Sie gezielt nach. Die 208-043 verlangt in diesem Fall eine intensivere Prüfung.

Aus der Praxis

Ein typischer Fehler: Ein Fahrer streift eine Stütze, sieht keine große Delle und fährt weiter. Gemeldet wird nichts, weil niemand Ärger will. Bis zur nächsten Sichtkontrolle steht das Feld voll beladen, im ungünstigen Fall mit einem roten Schaden.

Vermeiden lässt sich das mit einer klaren Regel, die schriftlich in der Betriebsanweisung steht: Jeder Anprall wird sofort gemeldet, auch ohne sichtbare Folgen, und eine Meldung zieht keine Sanktion nach sich. Die Meldestelle mit Namen und Telefonnummer steht direkt auf dem Belastungsschild, so wie es die DIN EN 15635 als Beispiel vorsieht.

Was ins Prüfprotokoll gehört

Das Protokoll muss nach § 14 Abs. 7 BetrSichV mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person enthalten. Sie bewahren es mindestens bis zur nächsten Prüfung auf, elektronisch ist erlaubt.

In der Praxis reicht das allein nicht. Ein brauchbares Protokoll nennt jede Schadstelle mit eindeutiger Position, etwa Gasse, Regalzeile, Feld und Ebene, dazu die Einstufung und die festgelegte Maßnahme mit Termin. Nur so können Sie bei der nächsten Prüfung nachweisen, dass ein oranger Schaden innerhalb von vier Wochen behoben wurde. Das Protokoll der Sichtkontrollen gehört dazu: Die verantwortliche Person dokumentiert alle gemeldeten Mängel und alle durchgeführten Kontrollen.

Bewahren Sie die Protokolle länger auf als vorgeschrieben. Wiederkehrende Schäden an derselben Stelle zeigen, wo ein Anfahrschutz fehlt oder eine Kurve zu eng ist. Diesen Nutzen haben Sie nur, wenn Sie mehrere Jahre nebeneinanderlegen können.

Belastungsschild: oft der erste Mangel im Protokoll

Ein fehlendes oder veraltetes Belastungsschild ist einer der häufigsten Prüfmängel. Nach DGUV Information 208-061 gehören Hersteller, Typ, Baujahr oder Kommissionsnummer, zulässige Fach- und Feldlasten und die maximale Last der Ladeeinheit dauerhaft ans Regal. Verzichten dürfen Sie darauf nur bei handbeschickten Regalen mit weniger als 200 kg Fachlast oder weniger als 1.000 kg Feldlast, etwa im Büro.

Für verstellbare Palettenregale verlangt die DIN EN 15512 laut 208-043 das maximal zulässige Gewicht der Ladeeinheit und die maximal zulässige Feldlast, die Fachlast kann zusätzlich draufstehen. Der Haken liegt beim Umbau: Wer eine Traversenebene versetzt oder einfügt, verändert die Knicklänge der Stützen und damit oft die zulässige Feldlast. Das Schild muss danach angepasst werden, und das Regal ist vor der nächsten Nutzung erneut zu prüfen.

Wie Fachlast und Feldlast zusammenhängen und warum Sie für die Planung beide Werte brauchen, erklärt der Überblick Lagerregale und Lagertechnik: Systeme, Tragfähigkeit und Sicherheit im Überblick. Bei Gefahrstofflagern kommen eigene Prüfpunkte hinzu, etwa die Dichtheit der Wanne beim Palettenregal mit Auffangwanne. Wenn Sie eine neue Anlage als Komplettpaket Palettenregal beschaffen, lassen Sie sich Montageanleitung, Belastungsangaben und Typenstatik mitliefern. Ohne diese Unterlagen kann niemand das Regal sinnvoll prüfen.

Unsere Einschätzung

Wer Palettenregale mit Staplern betreibt, sollte die jährliche Experteninspektion als feste Größe behandeln und nicht über die Gefährdungsbeurteilung wegdiskutieren. Den größeren Sicherheitsgewinn bringt allerdings die wöchentliche Sichtkontrolle. Bilden Sie dafür zwei eigene Mitarbeiter aus, damit Urlaub und Krankheit keine Lücken reißen, und geben Sie ihnen ein Messlineal oder eine Prüflehre in die Hand.

Für einen Handwerksbetrieb mit ein paar handbeschickten Fachbodenregalen lohnt sich ein externer Prüfvertrag dagegen meist nicht. Hier reicht in vielen Fällen eine dokumentierte Begründung in der Gefährdungsbeurteilung, eine Prüfung nach dem Aufbau und eine regelmäßige, abgezeichnete Sichtkontrolle durch eigene Leute. Sobald ein Hubwagen durch die Gänge fährt, sieht die Lage anders aus.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Regal geprüft werden?

Die Experteninspektion nach DIN EN 15635 findet spätestens alle 12 Monate statt. Dazwischen laufen Sichtkontrollen, typischerweise wöchentlich. Nach Montage, Umbau und nach einem Anfahrschaden kommt jeweils eine Prüfung außer der Reihe hinzu. Die konkreten Fristen legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Sind Fachbodenregale prüfpflichtig?

Nicht automatisch. Eine wiederkehrende Prüfung verlangt § 14 Abs. 2 BetrSichV nur, wenn das Regal Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist. Bei handbeschickten Fachbodenregalen ohne Fahrzeugverkehr kann die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht der Fall ist. Halten Sie die Begründung schriftlich fest. Die Prüfung nach dem Aufbau bleibt trotzdem sinnvoll.

Darf ein eigener Mitarbeiter die Regalprüfung machen?

Ja, wenn er die Anforderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfüllt: Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe Tätigkeit im Prüfumfeld und passende Weiterbildung. Er darf bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen unterliegen und wegen seiner Prüfergebnisse nicht benachteiligt werden.

Was kostet eine Regalprüfung?

Belastbare, öffentlich belegte Preisspannen gibt es nicht, die Anbieter kalkulieren sehr unterschiedlich. Vergleichen Sie Angebote deshalb nach Leistung: Sind Protokoll mit Positionsangaben, Mängelliste, Prüfplaketten und eine Nachprüfung oranger Schäden enthalten? Ein günstiger Preis ohne verwertbare Mängelliste hilft Ihnen bei der nächsten Prüfung wenig.

Was passiert, wenn die Regalprüfung versäumt wird?

Ein Verstoß gegen die Prüfpflichten der BetrSichV kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Schwerer wiegt die Haftung: Stürzt ein ungeprüftes Regal ein, müssen Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass Sie Ihre Organisationspflichten erfüllt haben. Ohne Protokolle gelingt das kaum.

Muss nach einem Anfahrschaden sofort geprüft werden?

Ja. § 14 Abs. 3 BetrSichV verlangt nach außergewöhnlichen Ereignissen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, eine außerordentliche Prüfung durch eine befähigte Person, bevor das Regal weiter benutzt wird. Bis dahin entladen Sie das betroffene Feld, wenn der Schaden nicht sicher als grün eingestuft werden kann.

Quellen

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung oder Prüfung durch eine befähigte Person.

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