Eine Lagerbühne ist eine freistehende Stahlkonstruktion, die über einem Teil der Hallenfläche eine zweite begehbare Ebene schafft. Ob Sie dafür eine Baugenehmigung brauchen, entscheidet die Bauordnung Ihres Bundeslands, und in gewerblichen Hallen läuft es häufiger auf einen Bauantrag hinaus, als viele Angebote vermuten lassen. Für die Planung zählen vor allem drei Werte: die Flächenlast in kg/m², die Stützenlasten auf dem Hallenboden und die Länge des Fluchtwegs von der hintersten Ecke der Bühne bis zum Ausgang.
Kurz zusammengefasst
- Die Flächenlast legen Sie nach der späteren Nutzung fest, nicht nach dem Katalog. Regale und Paletten auf der Bühne erzeugen örtlich deutlich höhere Lasten als der Durchschnitt über die ganze Fläche.
- Jede Stütze gibt mehrere Tonnen punktförmig an den Hallenboden ab. Ob die Bodenplatte das trägt, klärt ein Tragwerksplaner vor der Bestellung.
- Die Genehmigungspflicht ist Ländersache. In Bayern sind Regale bis 7,50 m Lagerguthöhe verfahrensfrei, eine begehbare, tragende Bühne in einer Gewerbehalle fällt dort aber unter keinen Freistellungstatbestand.
- Nach ASR A2.3 darf der Fluchtweg in normalen Räumen höchstens 35 m Luftlinie lang sein. Wendeltreppen und Steigleitern sind im ersten Fluchtweg nicht zulässig.
- Geländer müssen nach ASR A2.1 mindestens 1,00 m hoch sein, mit Fußleiste und Knieleiste. An der Palettenübergabe braucht es ein Tor, das nie beide Seiten gleichzeitig öffnet.
Was eine Lagerbühne ist und wann sie sich lohnt
Eine Lagerbühne nutzt ungenutzte Raumhöhe über dem Hallenboden. Sie lohnt sich, wenn die Halle hoch genug für zwei Ebenen ist, das Lagergut leicht genug für eine Bühne ist und ein Anbau oder Umzug teurer oder langsamer wäre.
Im Handel finden Sie mehrere Begriffe, die nicht ganz dasselbe meinen. Die Lagerbühne oder Stahlbaubühne steht auf eigenen Stützen und trägt einen Belag aus Holzwerkstoff, Gitterrost oder Stahlblech. Die Regalbühne ruht dagegen auf den Ständern eines Fachbodenregals: Die Regalanlage ist hier selbst das Tragwerk, und auf der oberen Ebene steht die nächste Regalreihe. Mit Lagerpodest ist meist eine kleinere, niedrige Bühne gemeint, mit Mezzanine der englische Begriff für dasselbe Prinzip.
Für die Halle bedeutet beides dasselbe: Es kommen eine zusätzliche Last, eine zusätzliche Absturzkante und zusätzliche Wege dazu. Deshalb gehört eine Bühne nie in die Kategorie „Regal mal eben aufstellen“.
Rechnen Sie vor dem ersten Angebot die Höhe durch. Unter der Bühne wollen Sie aufrecht arbeiten und mit dem Hubwagen fahren, auf der Bühne ebenfalls. Nehmen Sie für jede Ebene eine lichte Höhe von etwa 2,5 m an und addieren Sie die Bauhöhe der Bühnenträger, je nach Stützenraster grob 30 bis 50 cm. Dann landen Sie bei einer Hallenhöhe von rund 5,5 m unter den tiefsten Bindern, Leuchten oder Sprinklerleitungen. Bei deutlich weniger Höhe wird eine der beiden Ebenen zum Kriechkeller, und die Bühne verliert ihren Sinn.
Flächenlast: welche Tragfähigkeit Sie wirklich brauchen
Die Flächenlast gibt an, wie viel Kilogramm je Quadratmeter Bühnenbelag dauerhaft tragen darf. Planen Sie sie nach dem schwersten realistischen Einsatz auf der Bühne. Stehen dort Regale oder Paletten, rechnen Sie deren Last auf ihre Standfläche um.
Hersteller bieten eine weite Spanne an. Lagerbühnen gibt es laut Anbieterangaben mit Traglasten bis 1.500 kg/m² (Maverlo) oder bis 2.000 kg/m² (Noordrek). Diese Höchstwerte sagen aber wenig darüber, welche Bühne Sie brauchen. Jede Stufe mehr bedeutet schwerere Träger, mehr Stützen oder engere Raster und damit höhere Stützenlasten auf Ihrem Boden.
Der häufigste Planungsfehler entsteht beim Durchschnitt. Wer 40 m² Bühne mit insgesamt 8 Tonnen Ware belegen will, kommt rechnerisch auf 200 kg/m². Die Ware liegt aber nicht gleichmäßig verteilt, sondern steht konzentriert in Regalen oder auf Paletten.
Durchgerechnetes Beispiel: Fachbodenregale auf der Bühne
Auf der Bühne sollen Fachbodenregale mit 1,0 m Breite und 0,5 m Tiefe stehen, jedes mit fünf Böden zu je 150 kg Fachlast. Voll beladen trägt ein Regal 750 kg Ware plus Eigengewicht. Diese 750 kg verteilen sich auf eine Standfläche von 0,5 m². Unter dem Regal entstehen damit 1.500 kg/m², obwohl die Gänge daneben fast leer bleiben.
Stellen Sie die Regale Rücken an Rücken als Doppelreihe mit 1,0 m Gang dazwischen, verteilt sich die Last eines Regalpaares auf einen Streifen von 1,0 m × 2,0 m: zwei Regaltiefen plus auf jeder Seite ein halber Gang. Das ergibt 1.500 kg auf 2,0 m², also rund 750 kg/m² im Mittel über diesen Streifen. Eine Bühne mit 500 kg/m² ist für diese Nutzung deutlich zu schwach, auch wenn der Durchschnitt über die gesamte Fläche harmlos aussieht. Der Hersteller muss die Regalaufstellung als Linien- oder Einzellasten nachweisen, nicht nur als gleichmäßige Flächenlast.
Paletten auf der Bühne
Eine Europalette misst 1.200 × 800 mm, also 0,96 m². Steht eine Palette mit 1.000 kg darauf, wirken unter ihr gut 1.040 kg/m². Dazu kommt das Gerät, mit dem Sie die Palette auf der Bühne bewegen. Ein Handhubwagen bringt sein Eigengewicht und die gesamte Palettenlast auf wenige kleine Rollen. Für den Belag ist diese Radlast oft kritischer als die Flächenlast. Wenn auf der Bühne Hubwagen fahren sollen, nennen Sie das dem Hersteller ausdrücklich. Der Belag muss dann für die Radlasten ausgelegt sein, eine Spanplatte mit Laminat reicht dafür in der Regel nicht.
| Geplante Nutzung | Was Sie rechnen müssen | Worauf Sie im Angebot achten |
|---|---|---|
| Leichte Kartonware, lose gestapelt | Stapelgewicht je m², Stapelhöhe begrenzen | Flächenlast mit Reserve, falls später doch Regale kommen |
| Fachbodenregale mit Kleinteilen | Regallast geteilt durch Regalstandfläche (Beispiel oben: 1.500 kg/m²) | Nachweis mit Regalaufstellplan, Ständerlasten auf Träger |
| Paletten, mit Hubwagen bewegt | Palettengewicht je 0,96 m² plus Radlasten des Hubwagens | Belag für Radlasten, Übergabestation mit Tor |
| Arbeitsplätze, Kommissionierung, Packtische | Möbel, Maschinen, Personen, Materialpuffer | Fluchtwege, Beleuchtung, Schwingungsverhalten des Belags |
| Archiv, Akten in Regalen | Papier ist schwer: volle Ordnerregale wie Fachbodenregale rechnen | Brandlast mit Versicherer und Brandschutz abstimmen |
Was der Hallenboden aushalten muss
Eine Bühne bündelt ihre gesamte Last in wenigen Stützen. Jede Innenstütze drückt je nach Raster und Flächenlast mehrere Tonnen auf eine kleine Fußplatte. Ob Bodenplatte und Untergrund das aufnehmen, muss ein Tragwerksplaner prüfen, bevor Sie bestellen.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Angenommen, die Stützen stehen im Raster 3,0 m × 2,5 m, die Bühne ist für 500 kg/m² ausgelegt und wiegt selbst etwa 80 kg/m² (den echten Wert nennt Ihnen der Hersteller). Eine Innenstütze trägt dann die Last aus 7,5 m² Bühnenfläche:
7,5 m² × (500 kg/m² + 80 kg/m²) = 4.350 kg, also rund 43 kN auf einer einzigen Fußplatte.
Bei einer Fußplatte von 20 × 20 cm sind das über 100 Tonnen je Quadratmeter Kontaktfläche. Der Beton selbst hält diese Pressung meist aus. Die Gefahr liegt woanders: Eine dünne oder unbewehrte Bodenplatte kann unter der Einzellast durchstanzen oder reißen, ein alter Estrich auf Dämmung gibt nach. Bei einer verdoppelten Flächenlast verdoppeln sich auch die Stützenlasten.
Für die Abstimmung mit dem Tragwerksplaner brauchen Sie vom Bühnenhersteller einen Stützenlastplan mit Lage und Last jeder Stütze. Vom Gebäude brauchen Sie, falls vorhanden, die Statik oder die Plattendicke und Bewehrung der Bodenplatte. Fehlen diese Unterlagen, bleibt oft nur eine Kernbohrung. Lassen sich die Lasten nicht direkt abtragen, helfen engere Raster mit mehr, aber leichter belasteten Stützen oder größere Lastverteilplatten. Diese Abwägung gilt übrigens genauso für ein schweres Palettenregal, dessen Ständer ebenfalls punktförmig auf den Boden drücken.
Baugenehmigung: Es kommt auf das Bundesland an
Eine Lagerbühne ist eine bauliche Anlage innerhalb eines Gebäudes, und welche Vorhaben ohne Genehmigung erlaubt sind, regelt jede Landesbauordnung selbst. Eine bundesweite Regel „bis X m² genehmigungsfrei“ gibt es nicht. Sprechen Sie vor der Bestellung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Bayern zeigt gut, wo die Grenze verläuft. Die Bayerische Bauordnung stellt in Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. d ausdrücklich „Regale mit einer Höhe bis zu 7,50 m Oberkante Lagergut“ verfahrensfrei. Eine Bühne ist aber kein Regal, sondern eine begehbare, tragende Konstruktion. Für tragende oder aussteifende Bauteile sieht dieselbe Vorschrift eine Verfahrensfreiheit nur „innerhalb von Wohngebäuden“ vor (Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. b). Für die Bühne in der Gewerbehalle greift diese Ausnahme also nicht. Ändert sich durch die Bühne zusätzlich die Nutzung, etwa weil aus reiner Lagerfläche ein Kommissionier- oder Büroarbeitsplatz wird, ist auch das nur verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen Anforderungen gelten (Art. 57 Abs. 4).
In anderen Ländern sind die Kataloge ähnlich aufgebaut, die Details unterscheiden sich aber. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Aussage im Verkaufsgespräch, Bühnen seien „generell genehmigungsfrei“. Selbst wenn Ihr Land kein Verfahren verlangt, müssen Statik, Brandschutz und Rettungswege trotzdem den Vorschriften entsprechen. Verantwortlich dafür bleiben Sie als Bauherr.
Wenn-dann: Wann Sie mit einem Bauantrag rechnen sollten
- Wenn die Bühne dauerhaft als Arbeitsplatz dient (Packen, Kommissionieren, Montage), steigen die Anforderungen an Fluchtwege und Brandschutz. Rechnen Sie mit einer Genehmigungspflicht.
- Wenn für die Halle ein Brandschutzkonzept existiert, verändert die Bühne dessen Annahmen: Fläche, Brandlast, Rettungswege, Rauchabzug. Ein Brandschutzplaner muss das Konzept fortschreiben.
- Wenn die Halle gesprinklert ist, schirmt die Bühne die Sprinkler darüber gegen die Fläche darunter ab. Klären Sie mit dem Sachversicherer, ob unter der Bühne eigene Sprinkler nötig sind.
- Wenn die Bühne nur Lagergut trägt, selten begangen wird und klein bleibt, ist eine formlose Anfrage beim Bauamt mit Skizze und Statik meist der schnellste Weg zur Klarheit.
Planen Sie für ein Genehmigungsverfahren Zeit und Unterlagen ein: Bauvorlagen über eine bauvorlageberechtigte Person, die prüffähige Statik des Herstellers und gegebenenfalls einen Brandschutznachweis. Seriöse Anbieter liefern die Statik mit oder bieten sie an. Fragen Sie im Angebot gezielt danach.
Fluchtwege und Treppen planen
Von jeder Stelle der Bühne muss ein Ausgang schnell erreichbar sein. Die ASR A2.3 begrenzt die Fluchtweglänge in normalen Räumen auf 35 m Luftlinie, in brandgefährdeten Räumen ohne Löschanlage auf 25 m. Der tatsächliche Laufweg darf höchstens das 1,5-Fache betragen.
Der Fluchtweg endet nicht oben an der Treppe. Er führt von der entferntesten Stelle der Bühne über die Treppe bis zum Notausgang der Halle. Bei einer 20 m langen Bühne mit nur einer Treppe am einen Ende ist der Weg oben schon 20 m lang. Liegt der Hallenausgang dann noch einmal 15 m vom Treppenfuß entfernt, ist die Grenze erreicht. Eine zweite Treppe am anderen Ende löst das Problem meist zuverlässiger als jede Umplanung der Regale.
Wichtig ist auch die Bauart der Treppe. Wendeltreppen, Spindeltreppen und Steigleitern sind im Verlauf eines ersten Fluchtwegs nach ASR A2.3 nicht zulässig. Als zweiter Fluchtweg sind sie nur erlaubt, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lässt. Platzsparende Wendeltreppen taugen also bestenfalls als zusätzlicher Abgang, nicht als Hauptzugang.
| Anforderung nach ASR A2.3 | Wert | Was das für die Bühne heißt |
|---|---|---|
| Fluchtweglänge, normale Räume | bis 35 m Luftlinie | Messen ab der hintersten Ecke der Bühne bis zum Notausgang |
| Fluchtweglänge, brandgefährdet ohne Löschanlage | bis 25 m | Bei Kartonage, Verpackung oder Kunststoffen auf der Bühne prüfen |
| Tatsächlicher Laufweg | höchstens 1,5-fache Fluchtweglänge | Umwege durch Regalreihen zählen mit |
| Mindestbreite bis 5 Personen | 0,875 m | Gänge zwischen Regalen auf der Bühne nicht zu schmal planen |
| Mindestbreite bis 20 Personen | 1,00 m | Gilt für Kommissionierbühnen mit mehreren Beschäftigten |
| Wendeltreppe, Steigleiter | im ersten Fluchtweg unzulässig | Hauptzugang als gerade Treppe ausführen |
Die Arbeitsstättenregel ist nicht die einzige Vorgabe. Das Bauordnungsrecht und ein vorhandenes Brandschutzkonzept können eigene, teils strengere Anforderungen stellen. Maßgeblich ist dann die strengere Regel. Passende Treppen für Bühnen gibt es als gerade Stahltreppen mit Podest; einen Überblick über Bauformen finden Sie im Bereich Treppen für Außenbereich, Innenbereich und Industrie.
Geländer, Übergabestellen und Absturzschutz
Jede offene Bühnenkante braucht eine Umwehrung. Nach ASR A2.1 muss sie mindestens 1,00 m hoch sein, bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m. Dazu gehören eine Fußleiste von mindestens 0,05 m und eine Knieleiste, deren Abstände höchstens 0,50 m betragen.
Die Fußleiste wird gern unterschätzt. Sie hält nicht nur Füße, sondern vor allem Kartons, Werkzeug und Kleinteile zurück, die sonst auf Personen unter der Bühne fallen. Wo unter der Kante gearbeitet oder gefahren wird, lohnt sich statt der Knieleiste ein Gitter oder eine Blechfüllung. Bei Füllstabgeländern darf der lichte Abstand zwischen den Stäben nach ASR A2.1 höchstens 0,18 m betragen.
Die gefährlichste Stelle ist die Übergabestation, an der Paletten mit dem Stapler oder Hochhubwagen auf die Bühne gehoben werden. Ein Schiebegeländer oder eine Kette, die man zum Beladen öffnet, bleibt im Alltag irgendwann offen. Besser ist ein Palettenschleusentor, auch Pendeltor genannt: Es öffnet zur Kante hin nur, wenn es zur Bühne hin geschlossen ist. Wer auf der Bühne die Palette annimmt, steht so nie an einer offenen Kante. Wer den Stapler fährt, braucht dafür die entsprechende Ausbildung; die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Staplerschein, wer ihn braucht und wie die Ausbildung abläuft.
| Bauteil | Anforderung nach ASR A2.1 |
|---|---|
| Höhe der Umwehrung | mindestens 1,00 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m |
| Fußleiste | mindestens 0,05 m hoch |
| Knieleistengeländer | Abstand zwischen den Leisten höchstens 0,50 m |
| Füllstabgeländer | lichter Stababstand höchstens 0,18 m, ebenso der Abstand Unterkante zum Boden |
Aus der Praxis
Ein typischer Fehler: Die Bühne wird für leichte Kartonware mit niedriger Flächenlast gekauft, weil das günstiger ist. Zwei Jahre später fehlt Platz für Ersatzteile, und die neuen Fachbodenregale landen oben auf der Bühne. Niemand rechnet nach, denn die Bühne „hält ja“. Bis sich der Belag sichtbar durchbiegt oder eine Prüfung die Überlastung feststellt.
So vermeiden Sie das: Schreiben Sie vor der Bestellung auf, was in fünf Jahren realistisch auf der Bühne stehen könnte, und legen Sie die Flächenlast für diesen Fall aus. Bringen Sie an jedem Aufgang ein gut lesbares Schild mit der zulässigen Flächenlast an. Und machen Sie Regale auf der Bühne zur Freigabesache: Wer etwas Schweres hinaufstellen will, fragt vorher die verantwortliche Person.
Prüfung und sicherer Betrieb
Eine Lagerbühne braucht nach der Montage eine Abnahme und im Betrieb regelmäßige Kontrollen. Prüfen Sie Belag, Geländer, Verbindungen und Anfahrschäden an den Stützen, und legen Sie Umfang und Intervall in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
Ruht die Bühne auf einem Regal, wie bei der Regalbühne, gehört sie zur Regalanlage. Nehmen Sie sie dann in die wiederkehrende Regalprüfung nach DIN EN 15635 und in die Sichtkontrollen auf. Bei einer freistehenden Stahlbühne prüfen Sie nach denselben Grundgedanken: Stützen gerade und unbeschädigt, Fußplatten fest verankert, keine Risse im Boden rund um die Fußplatten, Schrauben vollständig, Belagplatten ohne Durchbiegung und fest verschraubt.
Stützen in Fahrwegen brauchen einen Anfahrschutz, genau wie Regalständer. Eine angefahrene Bühnenstütze ist gefährlicher als ein angefahrener Regalständer, weil an ihr ein Stück begehbarer Fläche hängt. Unter der Bühne gehört zudem ausreichende Beleuchtung dazu, denn die Bühne schattet die Hallenbeleuchtung ab.
Wo Kleinteile auf der Bühne lagern, sind Fachbodenregale mit ihren Fachlasten meist die passende Einrichtung. Halten Sie zur Bühnenkante und zum Übergabetor Abstand, damit dort keine Ware zwischengelagert wird.
Kosten: wovon der Preis abhängt
Seriös vergleichen lassen sich Lagerbühnen nur, wenn alle Angebote dieselbe Flächenlast, dieselbe Fläche und denselben Lieferumfang haben. Pauschale Quadratmeterpreise aus der Werbung sagen wenig, weil Treppen, Tore, Geländer, Statik und Montage oft getrennt berechnet werden.
Belastbare, unabhängige Preisübersichten gibt es für Lagerbühnen nicht; die Preise hängen zu stark von der Einzelplanung ab. Wir nennen deshalb keine Spanne, sondern die Posten, die den Preis treiben:
- Flächenlast und Stützenraster: Höhere Last und größere Spannweiten brauchen schwerere Träger.
- Belag: Holzwerkstoffplatte, Gitterrost oder Stahlblech unterscheiden sich in Preis, Radlastfähigkeit und Brandverhalten.
- Treppen und Tore: Jede zusätzliche Treppe und jede Palettenübergabe mit Schleusentor kostet spürbar mehr.
- Geländerlänge: Freistehende Bühnen mitten in der Halle haben viel mehr Kantenlänge als Bühnen an zwei Wänden.
- Planung und Nachweise: prüffähige Statik, Bauvorlagen, Brandschutznachweis, gegebenenfalls Bodengutachten.
- Nebengewerke: Beleuchtung unter der Bühne, Sprinklererweiterung, Anfahrschutz.
Lassen Sie sich die Positionen einzeln ausweisen und fragen Sie, was nicht enthalten ist. Ein Angebot ohne Statik und ohne Montage ist nicht günstiger, es ist nur unvollständig. Vergleichen Sie den Endpreis am Ende mit der Alternative: zusätzliche Lagerfläche anmieten oder Bestände abbauen.
Unsere Einschätzung
Eine Lagerbühne ist die richtige Wahl, wenn Ihre Halle ausreichend hoch ist, die Bodenplatte die Stützenlasten trägt und Sie vor allem leichte bis mittelschwere Ware, Kleinteile in Fachbodenregalen oder Arbeitsplätze unterbringen wollen. Wählen Sie die Flächenlast mit Reserve für spätere Regale und planen Sie die Übergabestation von Anfang an mit Schleusentor.
Nicht lohnend ist eine Bühne für schwere Palettenware im laufenden Umschlag. Jede Palette muss dann zweimal gehoben werden, und auf der Bühne fehlen Platz und Belag für ein Flurförderzeug. In diesem Fall bringt ein höheres Palettenregal mit sauberer Planung fast immer mehr. Ebenfalls zu zögern ist bei Mietflächen ohne Zustimmung des Vermieters und bei Hallen, deren Bodenplatte niemand kennt.
Häufige Fragen zur Lagerbühne
Brauche ich für eine Lagerbühne eine Baugenehmigung?
Das regelt die Bauordnung Ihres Bundeslands. In Bayern etwa sind Regale bis 7,50 m Lagerguthöhe verfahrensfrei, die Änderung tragender Bauteile aber nur in Wohngebäuden. Eine Bühne in der Gewerbehalle ist dort also nicht automatisch freigestellt. Fragen Sie vorab bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nach.
Welche Flächenlast ist für eine Lagerbühne sinnvoll?
Das hängt davon ab, was oben steht. Für Regale rechnen Sie deren Gesamtlast auf die Standfläche um: Ein Fachbodenregal mit 750 kg auf 0,5 m² erzeugt 1.500 kg/m². Paletten mit 1.000 kg auf 0,96 m² liegen bei gut 1.040 kg/m². Planen Sie die Bühne für den schwersten realistischen Fall, nicht für den Durchschnitt.
Darf ich auf einer Lagerbühne mit dem Hubwagen fahren?
Nur wenn Bühne und Belag dafür ausgelegt sind. Entscheidend ist dann die Radlast des Hubwagens samt Palette, nicht allein die Flächenlast. Viele Standardbeläge sind dafür nicht gemacht. Nennen Sie den Hubwageneinsatz bereits in der Anfrage.
Wie hoch muss das Geländer an einer Lagerbühne sein?
Nach ASR A2.1 mindestens 1,00 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 1,10 m. Dazu kommen eine Fußleiste von mindestens 0,05 m und eine Knieleiste mit höchstens 0,50 m Abstand zwischen den Leisten.
Reicht eine Wendeltreppe als Zugang?
Als einziger Zugang nicht, wenn sie zugleich erster Fluchtweg ist. Die ASR A2.3 lässt Wendel- und Spindeltreppen sowie Steigleitern im ersten Fluchtweg nicht zu. Als zusätzlicher zweiter Abgang kann eine Wendeltreppe zulässig sein, wenn die Gefährdungsbeurteilung das stützt.
Kann ich eine Lagerbühne in einer gemieteten Halle aufstellen?
Technisch ja, rechtlich brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters, weil die Stützen auf seine Bodenplatte wirken und die Bühne das Gebäude verändert. Klären Sie vorab Rückbau, Verankerung im Boden und wer Statik und Genehmigung trägt.
Einen Überblick über alle Regalsysteme, Lasten und Prüfpflichten bietet der Ratgeber Lagerregale und Lagertechnik: Systeme, Tragfähigkeit und Sicherheit im Überblick.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung oder Prüfung durch eine befähigte Person. Statik, Bodenplatte, Brandschutz und Genehmigungspflicht klären Sie im Einzelfall mit Tragwerksplaner, Bauaufsichtsbehörde und Ihrer Berufsgenossenschaft.
Quellen
- Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben (Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 16 Buchst. d, Abs. 4; Fassung gültig ab 01.05.2026, abgerufen am 19.10.2026)
- ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen“, Abschnitt 5 Maßnahmen zum Schutz vor Absturz (BGN Branchenwissen, abgerufen am 19.10.2026)
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (Ausgabe August 2007; Fluchtweglängen, Mindestbreiten, Treppen im Fluchtweg; aktuelle Fassung bei der BAuA prüfen; abgerufen am 19.10.2026)
- Maverlo: Lagerbühnen nach Maß (Herstellerangabe Traglast bis 1.500 kg/m², abgerufen am 19.10.2026)
- Noordrek: Lagerbühne (Herstellerangabe Traglast bis 2.000 kg/m², abgerufen am 19.10.2026)