Für entzündbare Flüssigkeiten kaufen Sie heute einen Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 mit 90 Minuten Feuerwiderstand, also Typ 90. Nur dieser Typ darf nach TRGS 510 ohne Stückzahlbegrenzung aufgestellt werden und gilt selbst als Lager. Typ 30 ist erlaubt, aber nur unter engen Bedingungen: ein Schrank je Brandabschnitt bzw. je 100 m² oder eine Brandmeldeanlage mit Werkfeuerwehr bzw. Löschanlage.
Kurz zusammengefasst
- Die TRGS 510 (Ausgabe Dezember 2020) verlangt für Sicherheitsschränke mindestens DIN EN 14470-1 und 90 Minuten Feuerwiderstand. Schränke mit 30 bis 60 Minuten sind nur eingeschränkt zulässig.
- Ein Lager brauchen Sie schon ab mehr als 10 kg extrem entzündbarer Flüssigkeiten (H224) oder mehr als 20 kg H224 und H225 zusammen. Ein Sicherheitsschrank zählt rechtlich als Lager.
- Extrem entzündbare Stoffe (H224) und Stoffe mit Zündtemperatur unter 200 °C gehören ausschließlich in einen technisch belüfteten Typ-90-Schrank.
- Für den Schrank brauchen Sie eine Betriebsanweisung nach TRGS 555. Die Bodenwanne prüfen Sie alle 6 Monate per Sichtkontrolle, den ganzen Schrank empfiehlt die DGUV mindestens jährlich.
Was ein Gefahrstoffschrank ist und was nicht
„Gefahrstoffschrank“ ist ein Sammelbegriff. Rechtlich zählt, ob der Schrank ein feuerwiderstandsfähiger Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 (Flüssigkeiten) oder DIN EN 14470-2 (Druckgasflaschen) ist. Nur dann greifen die Erleichterungen der TRGS 510.
Im Handel laufen unter demselben Wort sehr unterschiedliche Produkte: lackierte Stahlschränke mit Bodenwanne, Säuren- und Laugenschränke aus Kunststoff, Umweltschränke für wassergefährdende Stoffe und eben die schweren, doppelwandigen Sicherheitsschränke mit selbstschließenden Türen. Ein einfacher Stahlschrank mit Gefahrstoffaufkleber hält im Brandfall die Hitze nicht vom Inhalt fern. Für Lösemittel, Verdünnungen oder Bremsenreiniger ist er deshalb kein Ersatz.
Der Feuerwiderstand wird im Brandversuch gemessen. Die Zahl hinter dem Typ gibt an, nach wie vielen Minuten die Temperatur im Schrankinneren um 180 K gestiegen ist. Bei Gasflaschenschränken (G 15 bis G 90) liegt die Grenze bei 50 K, gemessen am Ventilhalter der Flasche. So stellt es die BG RCI in ihrer Übersicht zu DIN EN 14470 dar.
| Schranktyp | Norm / Kennwert | Wofür | Stellung nach TRGS 510 |
|---|---|---|---|
| Sicherheitsschrank Typ 90 | DIN EN 14470-1, 90 min | entzündbare Flüssigkeiten, auch andere flüssige und feste Gefahrstoffe, Spraydosen | Regelfall; gilt als Lager und als eigener Lagerabschnitt, Anzahl unbegrenzt |
| Sicherheitsschrank Typ 30 / Typ 60 | DIN EN 14470-1, 30 bzw. 60 min | brennbare Flüssigkeiten | nur 1 Schrank je Brandabschnitt bzw. je 100 m² oder mit Brandmeldeanlage plus Werkfeuerwehr bzw. Löschanlage |
| Altschrank nach DIN 12925-1 | 20 min | brennbare Flüssigkeiten (Bestand) | nur mit Nachweis gleichwertiger Sicherheit in der Gefährdungsbeurteilung |
| Druckgasflaschenschrank G 30 bis G 90 | DIN EN 14470-2 | Gasflaschen | in Arbeitsräumen mindestens G 30; G 90 erfüllt die Lageranforderungen |
| Säuren-/Laugen- oder Umweltschrank | kein Feuerwiderstand | nicht brennbare, ätzende oder wassergefährdende Stoffe | keine Erleichterung nach Anhang 1; Auffangvolumen und Zusammenlagerung beachten |
Typ 30 oder Typ 90: die Entscheidung in fünf Fragen
Kaufen Sie im Zweifel Typ 90. Typ 30 kommt nur in Frage, wenn Sie keine H224-Stoffe lagern und im Brandabschnitt nur ein Schrank je angefangene 100 m² steht oder eine Brandmeldeanlage mit Werkfeuerwehr bzw. eine Löschanlage vorhanden ist.
Die Bedingungen stehen in Anhang 1 der TRGS 510, Abschnitt A.1.2. Gehen Sie die Fragen der Reihe nach durch:
- Lagern Sie Stoffe mit H224 (extrem entzündbar, z. B. Diethylether, manche Benzine) oder mit Zündtemperatur unter 200 °C? Dann nur Typ 90 mit technischer Lüftung, dazu frühe Branderkennung und Brandbekämpfung (A.1.2 Abs. 8). Die Typfrage ist damit erledigt.
- Soll mehr als ein Schrank in denselben Brandabschnitt? Ab dem zweiten Schrank pro Abschnitt bis 100 m² ist Typ 90 Pflicht, es sei denn, es gibt Brandmeldeanlage plus Werkfeuerwehr mit höchstens 5 Minuten Hilfsfrist oder eine automatische Löschanlage.
- Ist der Raum größer als 100 m²? Dann darf je 100 m² ein Typ-30-Schrank stehen. In einer 250-m²-Halle wären das zwei.
- Kommen auch giftige Stoffe, Oxidationsmittel oder Spraydosen in den Schrank? Die Ausnahme für Typ 30 gilt nach A.1.2 Abs. 4 nur für brennbare Flüssigkeiten. Für alles andere, das Sie über die Schranklösung als Lager führen wollen, nehmen Sie Typ 90.
- Wird die Halle umgebaut oder anders aufgeteilt? Ein Typ-30-Schrank, der heute passt, kann nach einer Umnutzung unzulässig sein. Typ 90 nimmt Ihnen diese Prüfung ab.
Unsere Einschätzung
Für jede Neuanschaffung empfehlen wir Typ 90. Er ist schwerer und teurer als Typ 30, dafür ist er rechtlich ein eigener Lagerabschnitt, Sie dürfen beliebig viele davon aufstellen und müssen bei jeder Hallenänderung nicht neu rechnen. Typ 30 lohnt sich nur, wenn tatsächlich nur ein kleiner Schrank in einen Raum kommt, Sie sicher keine H224-Stoffe lagern und die Bodenlast oder der Transport ins Obergeschoss gegen Typ 90 spricht.
Gar nicht lohnt sich ein feuerwiderstandsfähiger Schrank, wenn Sie ausschließlich nicht brennbare Säuren und Laugen lagern. Dort zählen Korrosionsbeständigkeit, getrennte Wannen und eine Absaugung gegen Dämpfe, kein Feuerwiderstand.
Ab welcher Menge Sie einen Schrank brauchen
Bei extrem und leicht entzündbaren Flüssigkeiten ist die Grenze niedrig: Mehr als 10 kg H224 oder mehr als 20 kg H224 und H225 zusammen müssen in ein Lager. Ein Sicherheitsschrank nach Anhang 1 gilt als Lager und darf im Arbeitsraum stehen.
Diese Werte stehen in Tabelle 1 der TRGS 510 und gelten je Brandabschnitt, Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Unterhalb davon sprechen wir von Kleinmengen. Die dürfen Sie außerhalb von Lagern aufbewahren, solange Sie die allgemeinen Maßnahmen aus Abschnitt 4 einhalten. Alle Kleinmengen zusammen dürfen 1.500 kg nicht überschreiten.
| Stoffgruppe | Gefahrenhinweis | Lager nötig ab | Typisches Beispiel |
|---|---|---|---|
| entzündbare Flüssigkeiten Kat. 1 | H224 | > 10 kg | Diethylether |
| entzündbare Flüssigkeiten Kat. 1 und 2 zusammen | H224 + H225 | > 20 kg | Nitroverdünnung, Aceton, Isopropanol |
| entzündbare Flüssigkeiten Kat. 3 | H226 | > 100 kg | viele Kunstharzlacke, Terpentinersatz |
| Aerosole Kat. 1 und 2 | H222, H223 | > 20 kg oder > 50 Stück | Bremsenreiniger, Sprühlack |
| akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe Kat. 1 bis 3 | H300, H301, H310, H311, H330, H331 | > 50 kg | bestimmte Biozide, Laborchemikalien |
| alle Gefahrstoffe zusammen | beliebig | > 1.500 kg | Summe aller Kleinmengen |
Bei Dieselkraftstoff und Heizöl mit Flammpunkt über 55 °C erlaubt die TRGS 510 laut Fußnote zu Tabelle 1, nach Gefährdungsbeurteilung auf die besonderen Maßnahmen der Abschnitte 7 und 12 zu verzichten. Für den Werkstattalltag heißt das: Diesel ist selten der Grund für einen Sicherheitsschrank, Verdünnung und Bremsenreiniger dagegen fast immer.
Rechenbeispiel: Lackier- und Kfz-Werkstatt
Eine Werkstatt hat folgende Bestände im Raum (Dichten aus den Sicherheitsdatenblättern, hier gerundet angenommen):
| Produkt | Einstufung | Menge | Nettomasse |
|---|---|---|---|
| Nitroverdünnung, 3 Kanister à 5 l | H225 | 15 l × 0,9 kg/l | 13,5 kg |
| Isopropanol, 2 Kanister à 5 l, einer fast leer (noch 1 l) | H225 | gezählt werden 10 l × 0,79 kg/l | 7,9 kg |
| Bremsenreiniger, 2 Kartons à 24 Dosen | H222 | 48 Stück | unter 50 Stück |
Die H225-Summe liegt bei 21,4 kg und damit über der 20-kg-Grenze. Entscheidend ist der fast leere Kanister: Bei entzündbaren Flüssigkeiten zählt nach TRGS 510 Abschnitt 4.2 Absatz 11 die Menge des vollständig gefüllten Behälters, nicht der tatsächliche Rest. Wer nur den Inhalt rechnet, kommt auf 6 l Isopropanol, also 4,7 kg, und landet mit 18,2 kg scheinbar sicher unter der Grenze. Genau dieser Rechenfehler taucht bei Begehungen immer wieder auf.
Die Lösung ist ein Typ-90-Schrank mit Auffangwanne, in den mindestens die Verdünnung und das Isopropanol kommen. Leere Kanister entsorgen Sie zeitnah, statt sie „für später“ stehen zu lassen. Die Spraydosen liegen mit 48 Stück knapp unter der Grenze. Kommt ein dritter Karton dazu, sind es 72 Stück, und dann gehören auch sie in ein Lager. Auch dafür reicht ein Sicherheitsschrank nach Anhang 1.
Ein zweiter Punkt aus Abschnitt 4.2 Absatz 12: Außerhalb von Lagern dürfen einzelne Behälter mit entzündbaren Flüssigkeiten höchstens 2,5 l (zerbrechlich), 10 l (nicht zerbrechlich) oder 20 l (gefahrgutrechtlich zugelassen) fassen. Ein 30-l-Fass Verdünnung am Arbeitsplatz ist also auch dann unzulässig, wenn die Gesamtmenge noch passt.
Was die TRGS 510 vom Schrank selbst verlangt
Der Schrank muss DIN EN 14470-1 erfüllen und 90 Minuten Feuerwiderstand haben. Zum Betrieb gehören eine Betriebsanweisung, ein Verbot unverträglicher Kombinationen und bei Schränken ohne Lüftung Zündquellenfreiheit und Erdung.
Die einzelnen Vorgaben aus Anhang 1 in der Übersicht:
- Betriebsanweisung nach TRGS 555 mit den Herstellerangaben (A.1.2 Abs. 6). Darin muss stehen, dass im Schrank nicht umgefüllt wird, dass nur außen saubere Gebinde hineinkommen, was bei Austritt von Dämpfen zu tun ist und wie der Schrank nach einem Brand geöffnet wird. Die Beschäftigten werden daran unterwiesen.
- Keine reaktiven Paare in einem Schrank (A.1.2 Abs. 7), etwa entzündbare Flüssigkeiten zusammen mit selbstzersetzlichen oder pyrophoren Stoffen. Säuren und Lösemittel gehören ebenfalls getrennt, mindestens in eigene Wannen, besser in eigene Schränke.
- Rückhaltung: Flüssige Gefahrstoffe stehen in einer Wanne, die mindestens das größte Gebinde aufnehmen kann (Abschnitt 4.2 Abs. 13). Wannen in Sicherheitsschränken müssen nach der Stahlwannen-Richtlinie StawaR mindestens 1 mm Wanddicke haben.
- Schrank ohne technische Lüftung: keine Zündquellen im Inneren, sonst Maßnahmen mindestens wie für Zone 2 nach TRGS 723, und Erdung über Potenzialausgleich (A.1.3.2).
- Schrank mit technischer Lüftung: Die Abluft muss an eine ungefährdete Stelle geführt werden, in der Regel über eine Abluftanlage ins Freie (A.1.3.1). Ein Schlauch in den Nachbarraum reicht nicht.
Zur Lüftungsleistung nennt die TRGS keine Zahl. In Prüfprotokollen findet sich häufig der 10-fache Luftwechsel des Schrankvolumens als Sollwert, ein Wert, der aus der alten DIN 12925-1 stammt. Für toxische Gase setzen dieselben Protokolle den 120-fachen Luftwechsel an. Maßgeblich ist am Ende die Herstellerangabe zu Ihrem Modell.
Aus der Praxis
Ein häufiger Fehler: Die Schranktür wird mit einem Keil oder Kanister offengehalten, weil sie beim Ein- und Ausräumen stört. Damit ist der Feuerwiderstand weg, denn die Tür muss im Brandfall von selbst schließen. Ebenso verbreitet ist der Schrank als Ablage: Kartons oder ein zweiter Schrank obendrauf. Die DGUV Information 213-850 weist darauf hin, dass Auflasten und Überbauungen die Feuerwiderstandsfähigkeit verschlechtern können.
So vermeiden Sie das: Nutzen Sie, wo es angeboten wird, eine Feststellvorrichtung, die im Brandfall auslöst, und nehmen Sie die Punkte „Tür schließt selbsttätig“ und „Oberseite frei“ in die arbeitstägliche Sichtkontrolle auf.
Wo der Schrank stehen darf
Ein Sicherheitsschrank nach Anhang 1 darf im Arbeitsraum stehen, er muss nicht in einen Lagerraum. Gefahrstoffe dürfen aber nicht in unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln, Arzneimitteln oder Kosmetika gelagert werden.
Abschnitt 5.1 Absatz 2 der TRGS 510 ist hier eindeutig: Sicherheitsschränke gelten als Lager und müssen nicht in Lagerräumen aufgestellt werden. Das ist der eigentliche Grund, warum Werkstätten und Labore Sicherheitsschränke kaufen. Ein eigener Lagerraum mit Brandschutzanforderungen wäre in den meisten Betrieben weder baulich noch finanziell machbar.
Bei der Platzwahl helfen einige Überlegungen, die in keiner Norm stehen, aber im Alltag zählen. Stellen Sie den Schrank nicht direkt neben einen Fluchtweg oder eine Ausgangstür, damit ein Brand am Schrank niemandem den Weg abschneidet. Planen Sie bei einem belüfteten Schrank die Abluftleitung gleich mit, denn ein Abluftanschluss durch die Außenwand ist meist der aufwendigste Teil. Typ-90-Schränke sind wegen ihrer Dämmung sehr schwer, das Leergewicht steht im Datenblatt. Prüfen Sie bei Zwischengeschossen oder einer Lagerbühne mit begrenzter Flächenlast vorher die zulässige Last.
Druckgasflaschen sind ein Sonderfall. Im Arbeitsraum dürfen sie nach Abschnitt 4.2 Absatz 6 nur in Schränken der Klasse G 30 oder höher nach DIN EN 14470-2 stehen. Ein Flüssigkeitsschrank nach Teil 1 ist dafür nicht zugelassen, auch nicht für „nur eine kleine Flasche“.
Prüfen und dokumentieren
Die Bodenwanne sehen Sie alle 6 Monate an, den ganzen Schrank lässt der Arbeitgeber durch eine befähigte Person prüfen. Die DGUV empfiehlt dafür höchstens ein Jahr Abstand. Die genaue Frist legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Rechtlich hängt die Prüfung an der Betriebssicherheitsverordnung: Art, Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben sind einzubeziehen. Die befähigte Person ist in § 2 Abs. 6 BetrSichV beschrieben und in der TRBS 1203 konkretisiert. Für Wannen in Sicherheitsschränken schreibt die StawaR eine Inaugenscheinnahme alle 6 Monate vor, mit Protokoll, das die Wasserbehörde auf Verlangen sehen will. Mehr zu Volumen und Wannenprüfung lesen Sie in unserem Ratgeber Auffangwanne: Pflicht, Auffangvolumen und Material.
| Wann | Wer | Was | Grundlage |
|---|---|---|---|
| arbeitstäglich | Nutzer | Tür schließt selbsttätig, keine Leckage in der Wanne, Lüftungsöffnungen frei, Oberseite frei | Betriebsanweisung nach TRGS 555, Herstellerangaben |
| alle 6 Monate | Betreiber | Sichtprüfung der Auffangwanne inkl. Unterseite bei Baustahl, Protokoll | StawaR Abschnitt 4 Abs. 2 |
| mindestens jährlich (Empfehlung) | befähigte Person | Schließmechanik, Dichtungen, Feststeller, bei Lüftung Volumenstrom bzw. Luftwechsel | BetrSichV, DGUV Information 213-850, TRGS 526 für Labore |
| nach Brand, Anfahrschaden, Umsetzen | befähigte Person | Prüfung vor Wiederinbetriebnahme | Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben |
Checkliste für die tägliche Sichtkontrolle
- Türen schließen vollständig und ohne Hilfe, Feststeller löst aus.
- Keine Flüssigkeit in der Bodenwanne, keine verschmierten Gebinde.
- Kein Gebinde steht offen oder ohne Deckel.
- Zu- und Abluftöffnungen frei, Lüftung läuft (Anzeige, falls vorhanden).
- Nichts auf dem Schrank abgestellt, Zugang frei.
- Kennzeichnung außen vorhanden, Betriebsanweisung hängt in der Nähe.
Schrank, Regal oder Lagerraum
Für Mengen bis zu einigen hundert Litern ist der Sicherheitsschrank fast immer die wirtschaftlichste Lösung. Erst bei Fässern, IBC und Palettenware lohnt sich der Blick auf Regale mit Wanne oder einen eigenen Lagerraum.
Als Faustregel für die Auswahl:
- Wenn Sie überwiegend Gebinde bis 20 l mit entzündbarem Inhalt haben, dann Sicherheitsschrank Typ 90.
- Wenn Sie 200-l-Fässer oder IBC mit wassergefährdenden, aber nicht entzündbaren Stoffen lagern, dann ein Palettenregal mit Auffangwanne oder eine bodennahe Wanne im Lagerbereich.
- Wenn Sie Fässer mit entzündbaren Flüssigkeiten in größerer Zahl haben, dann reicht ein Regal mit Wanne allein nicht. Hier brauchen Sie einen Lagerraum oder ein Gefahrstofflager mit Brandschutz nach Abschnitt 6 und 12 der TRGS 510, geplant mit Brandschutzsachverständigem.
Einen Überblick über Regalsysteme, Lasten und Pflichtprüfungen im Lager finden Sie auf unserer Übersichtsseite Lagerregale und Lagertechnik: Systeme, Tragfähigkeit und Sicherheit im Überblick.
Häufige Fragen zum Gefahrstoffschrank
Ist ein Gefahrstoffschrank Pflicht?
Nicht als Produkt, aber oft im Ergebnis. Überschreiten Sie die Mengen aus Tabelle 1 der TRGS 510, etwa 20 kg leicht entzündbarer Flüssigkeiten, brauchen Sie ein Lager. Für die meisten Betriebe ist ein Sicherheitsschrank Typ 90 der einfachste Weg dorthin. Unterhalb der Grenzen empfiehlt die TRGS den Schrank ausdrücklich.
Darf ich einen alten Typ-30-Schrank weiter nutzen?
Ja, für brennbare Flüssigkeiten, wenn nur ein solcher Schrank je Brandabschnitt (bzw. je 100 m²) steht oder Brandmeldeanlage plus Werkfeuerwehr oder eine Löschanlage vorhanden ist. Für H224-Stoffe nicht. Alte Schränke nach DIN 12925-1 mit 20 Minuten brauchen einen Nachweis gleichwertiger Sicherheit in der Gefährdungsbeurteilung.
Dürfen Säuren und Lösemittel in denselben Schrank?
Stoffe, die gefährlich miteinander reagieren, dürfen nicht in denselben Sicherheitsschrank und auch nicht in dieselbe Auffangwanne. Viele Säuren greifen zudem die Stahlinnenteile an. Trennen Sie deshalb: Lösemittel in den Typ-90-Schrank, Säuren und Laugen in einen eigenen, korrosionsbeständigen Schrank.
Muss ein Sicherheitsschrank an die Abluft angeschlossen werden?
Nicht immer. Ohne Lüftung muss das Innere frei von Zündquellen sein und der Schrank über einen Potenzialausgleich geerdet werden. Pflicht ist die technische Lüftung für H224-Stoffe und Stoffe mit Zündtemperatur unter 200 °C. Auch bei Gesundheitsgefahr durch Dämpfe spricht viel für eine Absaugung ins Freie.
Wer darf einen Sicherheitsschrank prüfen?
Eine befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV, also jemand mit passender Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Tätigkeit auf dem Gebiet. Das kann der Hersteller-Service sein, ein Prüfdienstleister oder eigenes, entsprechend geschultes Personal. Welche Qualifikation nötig ist, legt der Arbeitgeber fest.
Wie viele Liter passen in einen Typ-90-Schrank?
Das hängt vom Modell und von der Wannengröße ab, die Hersteller geben das Auffangvolumen im Datenblatt an. Rechnen Sie rückwärts: Die Bodenwanne muss mindestens das größte Gebinde fassen. Mit 20-l-Kanistern brauchen Sie also eine Wanne mit mindestens 20 l Auffangvolumen.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung oder Prüfung durch eine befähigte Person.
Quellen
- TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, Ausgabe Dezember 2020, GMBl 2021 S. 178–216 (BAuA; abgerufen am 27.10.2026)
- BG RCI: Sicherheitsschränke, Feuerwiderstandsfähigkeit nach DIN EN 14470-1 und -2 (Vortragsunterlage auf Basis TRGS 510 Fassung 2013; abgerufen am 27.10.2026)
- KomNet NRW: Prüfung von Sicherheitsschränken (mit Verweis auf DGUV Information 213-850, TRGS 526, BetrSichV) (Antwort vom 25.07.2022; abgerufen am 27.10.2026)
- Richtlinie über Auffangwannen aus Stahl (StawaR) (Fassung September 2020; abgerufen am 27.10.2026)
- Philipps-Universität Marburg: Prüfprotokoll für Sicherheitsschränke (Luftwechsel-Sollwerte) (gültig ab Januar 2009; abgerufen am 27.10.2026)